GIF89a RxR HaCkEr
Uname:Linux drbd-m-21 3.16.0-5-amd64 #1 SMP Debian 3.16.51-3+deb8u1 (2018-01-08) x86_64
/home/vf001rz5/www/home

FRAGE UND ANTWORT

Die häufigsten Fragen und Antworten aus den Beratungsstellen

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen und passende Antworten aus den Beratungsstellen auf  !

KONTAKTRECHT

Wer entscheidet über das Ausmaß des Besuchrechtes ?

Wenn sich die Kindsmutter und der Kindsvater nicht einigen können, so entscheidet das Bezirksgericht am Wohnort des Kindes auf Antrag eines Elternteiles über das Außmaß des "Rechts auf persönlichen Verkehr" ( § 148 ABGB )

Was ist das übliche Ausmaß des Besuchrechts ?

Laut 2. Männerbericht des Sozialministeriums orientieren sich die Gerichte an folgenden Richtwerten:

* Bei Kindern bis zu drei Jahren mehrere Stunden alle ein bis zwei Wochen ( in Begleitung einer dem Kind vertrauten dritten Person )

TIPP: Aus den mittlerweile gesammelten Erfahrungen ist es nie Sinn bringend den Besuch im Haushalt eines der getrennt lebenden Elternteile durchzuführen. Früher oder später wird es zu Spannungen kommen die dem Kind schaden. Speziell dann, wenn ein neuer Partner in diesem Haushalt lebt . Also die Treffen immer an einem neutralen Ort durchführen und dies auch in der Kontaktrechtsregelung schriftlich fest halten.

* Bei drei-sechsjährigen Kindern alle zwei Wochen ein Tag

* Bei über sechsjährigen Kindern alle zwei Wochen zwei Tage mit Übernachtung und   zusätzlich zwei Wochen Urlaub im Jahr

 

GERADE IM BEZUG AUF DAS KONTAKTRECHT IST ES WICHTIG DEN ANTRAG GENAU ZU FORMULIEREN ! KOMMEN SIE DAHER IN EINE UNSERER BERATUNGSSTELLEN

WANN SOLL ICH DEN RECHTSWEG BESCHREITEN ?

Suchen Sie so lange eine Chance auf ein vernünftiges Gespräch besteht, das Gespräch. Das Kind sollte immer im Mittelpunkt stehen und nicht die Interessen der Elternteile. Suchen Sie daher den kleinsten gemeinsamen Nenner !  Als Vater sind Sie leider meistens rechtlich gesehen im Nachteil.

WAS KANN PASSIEREN, WENN ICH VOR GERICHT EMOTIONAL AUFTRETE ?

Besonders warnen wir vor Drohungen, da diese einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen . Wir empfehlen, bei Gerichten oder anderen Behörden (beispielsweise Jugendamt) ruhig aber trotzdem aktiv aufzutreten. 

TIPP: Kommen Sie vor solchen Terminen in eine unserer Beratungsstellen. Wir beraten Sie gerne über die richtige Gesprächsführung bei Gerichten und Ämtern. Nehmen Sie ebenfalls unser Angebot der Gerichts-und Jugendamtsbegleitungen in Anspruch, diese können deeskalierend wirken !

SOLL ICH AKTIV MIT DEM JUGENDAMT IN KONTAKT TRETEN ?

Die Erfahrungsberichte vieler Betroffener sprechen 

. Kommen Sie in unsere Beratungsstellen, dann machen wir das gemeinsam mit Ihnen.

SOLL ICH MIR GLEICH EINEN ANWALT NEHMEN ?

Nein, sammeln Sie erst so viele Informationen wie möglich. Im Familienrecht brauchen viele Betroffene keinen Anwalt. Besuchen Sie unsere Beratungen . Wir helfen Ihnen hier gerne weiter Informationsdefizite zu verringern und entsprechend Ihrer Unterlagen best möglichste Beratungsergebnisse zu erzielen. Je genauer die Unterlagen, desto höher die Erfolgsquote !